Grenzenlos - Unternehmen mit Auslandsbezug

Deutschland ist Exportweltmeister. Der Trend geht eindeutig dahin, dass immer mehr Waren, Lieferungen und Dienstleistungen an ausländische Kunden erbracht oder aus dem Ausland von Ihnen bezogen werden.

 

Aber wie werden Ihre Umsätze oder Einkäufe im Ausland steuerlich behandelt?

 

Das Umsatzsteuerecht unterscheidet zwischen dem Leistungsaustausch mit

EU-Ländern und dem Leistungsaustausch mit so genannten Drittländer.

 

Sie erhalten von uns Antworten auf folgende Fragen:

 

  • Wann sind Umsätze an ausländische Kunden umsatzsteuerfrei?

  • Welche Nachweise müssen für die Umsatzsteuerbefreiung erbracht werden?

  • Wer schuldet wem, welche Umsatzsteuer?

  • Wie wird ein innergemeinschaftlicher Erwerb steuerlich abgewickelt?

 

Wir betragen für Sie schnell und unkompliziert die Umsatzsteueridentifikationsnummer um am europäischen Waren und Dienstleistungsverkehr problemlos teilnehmen zu können.

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